Im Lebensmittelgewerbe oder vergleichbaren Einrichtungen tätige Personen müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die einzuhaltenden Hygienevorschriften und Gesundheitsauflagen informiert wurden. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter/innen von Unternehmen des Lebensmittelgewerbes, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen. Sie benötigen eine Bescheinigung darüber, dass Sie in mündlicher und schriftlicher Form über die Vorschriften und Verpflichtungen des Infektionsschutzgesetzes belehrt wurden.
Im folgenden Video führen wir Sie durch die Räumlichkeiten unserer Informationsstelle.