Als Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden die Aufgaben des Gesundheitsamtes vor allem durch das bayerische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst abgesteckt. Oberstes Ziel ist es, die menschliche Gesundheit zu fördern und zu schützen. Das Gesundheitsamt versteht sich dabei als ein "städtisches Haus für die Gesundheit", an das sich die Bürgerinnen und Bürger mit Informationswünschen, Anliegen und Forderungen "rund um die Gesundheit" wenden können.